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Prüfen Sie Ihr Versicherungs- paket mit einem Vermögens- berater ab. Er kann Sie hierin bestens beraten. Füllen Sie wichtige Lücken aus und stellen Sie Ihren persönlichen Vermögensaufbau auf ein solides Fundament.

 
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Privathaftpflichtversicherung (PH)

 
     
 
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Haftung aus unerlaubter Handlung geregelt. Der § 823 sagt aus, dass Sie zum Schadenersatz laut Gesetz verpflichtet sind. Fügen Sie einem Anderen einen Schaden zu, egal ob es sich dabei um einen Sach- , Personen- oder Vermögensschaden handelt, müssen Sie Ersatz leisten. Eine zerschmissene Vase ist sicherlich aus der „Portokasse“ bezahlbar. Aber wie viel Wert ist die Gesundheit? Ein Personenschaden kann teuer werden.
Um die finanziellen Ansprüche des Geschädigten an Sie abzufangen ist der Abschluss einer PH zu empfehlen. Sie stellt sich schützend vor Sie, prüft zunächst, ob Sie überhaupt haftbar gemacht werden können (und das auch noch kostenfrei), wehrt unberechtigte Forderungen ab und gleicht berechtigte Forderungen entsprechend der Vertragsbedingungen aus.
 
     
     
   
     
 
 
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