Ähnlich wie die UV ist auch die BU eine Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Jetzt könnten Sie sagen: „Warum brauche ich die Eine, wo ich doch schon die Andere habe? Bin ich dann nicht doppelt versichert?“ Die Antwort lautet: NEIN! Während die UV für die Folgen von Invalidität durch einen Unfall leistet, bezieht sich die BU auf gesundheitliche Schäden, die da zu führen, dass Sie Ihrem Broterwerb nicht mehr nachkommen. Diese können sowohl einen Unfall als auch eine Krankheit als Ursache haben. Zwei Beispiele sollten diesen komplizierten Zusammenhang verdeutlichen.
1) Eine Kassiererin verliert bei einem Motorradunfall beide Beine. Sie ist nun Invalide, kann aber den Job an der Kasse im Supermarkt, den sie sitzend erledigt, weiterhin ausführen. Ergebnis: Die UV leistet, die BU nicht.
2) Bei einem LKW-Fahrer werden die Rückenschmerzen so stark, dass er seinen Beruf zu mehr als 50% nicht mehr ausüben kann. Ergebnis: Die UV leistet nicht, die BU zahlt die vereinbarte Monats-BU-Rente.
Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung sind also zwei Schuhe, die zum selben Paar gehören. Sie ergänzen sich aber ersetzen sich nicht!
Übrigens gibt es keine Berufsgruppe, die vor Berufsunfähigkeit verschont bleibt. „Schreibtischtäter“, wie ich es einer bin, sind einem geringeren, aber trotzdem nicht zu unterschätzenden Risiko ausgesetzt, berufsunfähig zu werden. Darum sind wir, wie viele andere Branchen auch, in einer niedrigeren Risikokategorie eingestuft und zahlen deshalb weniger Beitrag, als ein Bauarbeiter.